Kommunale Wärmeplanung – Informationen zu Ihrem Gasanschluss
In Ihrer Kommune wurde die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen, Sie haben ein Schreiben von uns erhalten oder Sie denken darüber nach, wie Sie zukünftig mit Gas heizen wollen? Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick hierzu.
Die Anforderungen an ihre Heizungsanlage, sei es im Bestand (Erneuerung der Heizungsanlage) oder im Neubau werden durch das Gebäudeenergie-Gesetz bestimmt, kurz GEG. Das GEG bietet auch weiterhin die Möglichkeit, mit Gas zu heizen. Bestandskunden genießen sogar Bestandsschutz. Welche Regeln gelten, hängt vom Zeitpunkt der Kesselerneuerung ab.
Neben Wasserstoff ist Biogas ein zentraler Baustein für die zuverlässige und zukunftsfähige Energieversorgung. Näheres zum Vertiefen oder Nachlesen finden Sie hierzu auch in den Downloads.
Energieversorger bieten zur Erfüllung des GEG im Rahmen der Kesselerneuerung entsprechende Produkte an, sodass die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen leicht und auch wirtschaftlich erfüllt werden kann.
Downloads
DVGW - H2eizen mit Zukunft So nutzen Sie Wasserstoff für Ihre Gasheizung
DVGW - Biogas in Wärme und Verkehr
DVGW - Lokale Versorgung mit Wasserstoff








