Kommunale Wärmeplanung – Informationen zu Ihrem Gasanschluss
In Ihrer Kommune wurde die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen, Sie haben ein Schreiben von uns erhalten oder Sie denken darüber nach, wie Sie zukünftig mit Gas heizen wollen? Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten einen Überblick hierzu.
Die Anforderungen an ihre Heizungsanlage, werden durch das Gebäudeenergiegesetz bestimmt, kurz GEG. Das GEG wird im Sommer/Herbst diesen Jahres durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, abgelöst.
Wichtig zu wissen ist, dass die 65 % Anforderung entfallen soll (Entwurfsstand). Dadurch fokussieren sich die Anforderungen an den Gaskessel auf die Bio-Treppe. Diese wurde gegenüber dem GEG etwas geändert, in dem die Anforderungen zu Beginn etwas reduziert wurden. Welcher Anteil der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff notwendig ist, ist grundsätzlich abhängig vom Zeitpunkt der Kesselerneuerung
Energieversorger bieten zur Erfüllung des GModG entsprechende Produkte an.
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