Installateure

Installateure, die beabsichtigen, Arbeiten an Kundenanlagen durchzuführen, sind hier genau richtig. Gerne haben wir für Sie zusammengestellt, welche Voraussetzungen dafür gelten:

Hinweis:

Gemäß § 13 ff der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV / AGB) dürfen Anlagen im Eigentum des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) außer durch den Netzbetreiber (Energienetze Bayern) selber nur durch bei Energienetze Bayern oder einem anderen Netzbetreiber in das Installationsverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen erstellt, erweitert, geändert oder stillgelegt werden.  Für Installationsfirmen aus anderen EU-Ländern werden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt.