Gasnetz mit Zukunft

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, arbeiten wir intensiv an der Transformation unserer Gasnetze hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung.

Das Potenzial ist enorm: Deutschlands gesamter Endenergieverbrauch liegt bei rund 2.500 Terawattstunden (TWh). Ein Drittel davon – also etwa 800 TWh – entfallen allein auf die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung. Der Strombereich rangiert mit etwa 520 TWh weit darunter.

Das heißt, wir haben in der Wärmeversorgung die höchsten Energie- und CO2-Sparpotenziale. 40 Mio. Haushalte in Deutschland emittieren rund 219 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr (Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis), 2021).

Die Gasinfrastruktur in Deutschland besteht aus 50.000 km Hochdruckleitungsnetzen und 500.000 km Verteilnetzen. Das ermöglicht jederzeit die Verteilung, den Transport und die sichere Lieferung der benötigten Gasmengen über weite Entfernungen für Gebäude aller Art – insbesondere Haushalte, sowie Industrie und Gewerbe.

Aktuelle Daten des Dachverwands BDEW* aus Mai 2023 verdeutlichen die Bedeutung von Gas im Wohnungsbestand: Rund 50% der Haushalte in Deutschland sind direkt an das Gasnetz angeschlossen und nutzen den Energieträger Gas für Beheizung und Warmwasserbereitung meist über einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

Das macht unser Gasnetz so wertvoll für die Energiewende. Denn wo heute noch Erdgas fließt, übernehmen schon bald klimaneutrale Gase. Das Gasnetz der Zukunft besteht aus Biomethan und Wasserstoff. 

×

Das Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland

Die heutige Gasinfrastruktur soll fit gemacht werden für die Wasserstoffwirtschaft von morgen. Der FNB Gas e.V. (Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. mit Sitz in Berlin) hat am 22. Juli 2024 der Bundesnetzagentur den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. Damit ist ein zentraler Meilenstein für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur erreicht.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll den Hochlauf einer leistungsstarken Wasserstoffwirtschaft beschleunigen und sicherstellen, dass zentrale Wirtschaftsstandorte angebunden und zuverlässig versorgt werden. Der Antrag sieht eine Gesamtlänge von ca. 10.000 Kilometern vor, der überwiegende Teil davon besteht aus umgestellten Erdgasleitungen. Gut zu wissen: Die meisten der Rohrleitungen bis hin zur Netzanschlussleitung beim Kunden, Komponenten und Materialien eines Gasnetzes sind bereits wasserstofftauglich. Einen guten Überblick über die Eignung der Infrastruktur für Wasserstoff bietet die Datenbank VerifHy (www.verifHy.de).

In Bayern verläuft die Leitung über Ingolstadt nach München und von dort nach Burghausen. Gemeinden, die in der Nähe des Kernnetzes liegen, können auf Basis der Planungen nach und nach mit Wasserstoff versorgt werden. Weiter abseitsliegende Orte folgen dann nach und nach.

Im Gasverteilnetz der Energienetze Bayern werden aktuell gut 160.000 Privatkunden sowie rund 600 Gewerbe- und Industriekunden mit Gas versorgt – das unterstreicht die regionale Bedeutung der Gasverteilnetze für eine zukunftsfähige Energieversorgung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Bayern. Über das Wasserstoffkernnetz kann H2 letztlich von überall geliefert werden. Künftig wird auch mehr und mehr regionaler Wasserstoff erzeugt werden, der aus örtlichen PV- oder Windkraftanlagen per Elektrolyse gewonnen wird.

Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob das beantragte Wasserstoff-Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müssen Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden. Weitere Informationen zum Wasserstoffkernnetz und den nächsten Schritten finden Sie hier.


H2Direkt

Im Pilotprojekt H2Direkt zeigen Energienetze Bayern zusammen mit Energie Südbayern und Thüga, dass bestehende Gasnetze mit reinem Wasserstoff betrieben werden können. In Hohenwart (Pfaffenhofen a. d. Ilm) werden seit 2023 zehn Haushalts- und ein Gewerbekunde über das Ortsnetz mit 100% H2 versorgt. Am 14.09.2023 wurde die Wasserstoff-Einspeiseanlage offiziell in Betrieb genommen. Der große Vorteil: Die Infrastruktur ist vorhanden und kann ohne große Umrüstmaßnahmen umgewidmet werden. Einzig die Brennwerttherme und der Gaszähler mussten ausgetauscht werden. Unser Projekt zeigt: Unsere Gasnetze sind bereit für Wasserstoff und können einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten. Gefördert wird das H2Direkt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Teil des Wasserstoff-Leitprojekts TransHyDE.


H2vorOrt 

Energienetze Bayern wie die gesamte Gaswirtschaft arbeitet mit Hochdruck daran, dass die heutige Gasinfrastruktur wasserstofftauglich wird. 48 Partnerunternehmen verfolgen unter H2vorOrt gemeinsam mit den Verbändepartnern DVGW und VKU das Ziel, den klimaneutralen Energieträger Wasserstoff über die bestehenden Gasverteilnetze für alle nutzbar zu machen. H2vorOrt ist das zentrale Gremium für die strategische Dekarbonisierung der deutschen Gasverteilnetze. Die 48 Partner betreiben mehr als 50% der deutschen Gasverteilnetzkilometer und Netzanschlüsse. 


Das Gebäudeenergiegesetz - Bedeutung für Ihren Gasanschluss

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 dann der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von grünem Wasserstoff und Biomethan in bestehenden Gasnetzen. Unsere Infrastruktur kann so zu einem wichtigen Teil der Wärmewende werden. Daher gilt: Gasheizungen dürfen auch nach dem Stichtag zum 01.01.2024 eingebaut und betrieben werden. Wir haben für Sie die wesentlichen Vorgaben des GEG zusammengestellt.

Das gilt im Neubau

  • Neubauten in Neubaugebieten müssen ab dem 01.01.2024 einen Anteil von 65% erneuerbarer Energie nachweisen.
  • Für Neubauten in Bestandsgebieten (Baulücken) gelten die gleichen großzügigen Übergangsfristen wie für Bestandsgebäude.

Das gilt für Bestandsgebäude

  • Bis zum 31.12.2023 installierte Heizungsanlagen haben Bestandsschutz. Das heißt, der Betrieb mit Gas ist bis 31.12.2044 grundsätzlich möglich.
  • Wird die Heizanlage nach der Veröffentlichung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) erneuert, gelten deren Ergebnisse.
  • Neu ist die Beratungspflicht vor Einbau einer neuen Heizanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.

Rolle der kommunalen Wärmeplanung

  • Die kommunale Wärmeplanung (KWP) muss für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2028 vorliegen.
  • Wird die Heizanlage erneuert, bevor die KWP feststeht, kann sie davon unabhängig weiterhin mit Gas betrieben werden. Ab 01.01.2029 ist in dem Fall ein steigender Anteil Biomethan vorgeschrieben:
    • 15% ab 2029
    • 35% ab 2035
    • 60% ab 2040
    • 100% ab 2045
  • Energieversorger werden entsprechende Tarife anbieten.
  • Wichtig: Der Bezug von Biomethan ist nicht erforderlich, wenn die KWP ein Wasserstoff- oder Wärmenetz vorsieht. In diesen Fällen kann die Heizanlage bis zur Umstellung weiter mit Gas betrieben werden. Der Anschluss an das Wärmenetz muss innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff wird im Transformationsplan geregelt, den wir als Verteilnetzbetreiber erstellen.
  • Sieht die KWP weder ein Wasserstoff- noch ein Wärmenetz vor, muss spätestens fünf Jahre nach Einbau der neuen Heizanlage die 65%-Quote erfüllt werden.

So erfüllt Ihre Gasheizung die 65%-Quote

Grundsätzlich gibt es für Ihre Gasheizung zwei Möglichkeiten, die 65%-Quote zu erfüllen: Entweder entscheiden Sie sich für einen Gastarif aus 65% Biomethan oder Wasserstoff oder Sie kombinieren die Gastherme mit einer Wärmepumpe (Hybrides System).