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Einspeisung von Biogas

Planen Sie die Einspeisung von Biogas in unser Verteilnetz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Die Einspeisung von Biogas in unser Verteilnetz unterliegt der Regelung nach § 33 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Voraussetzung für die Einspeisung ist ein kostenpflichtiges Netzanschlussbegehren mit positivem Ergebnis bzgl. der Netzverträglichkeitsprüfung.

Über unser Formblatt können Sie ganz unkompliziert Ihr Netzanschlussbegehren beantragen.

Antrag Netzanschlussbegehren

Technische Mindestanforderungen Biogas

AGB Biogas – Energienetze Bayern

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Majunke
 


Einspeisung von Wasserstoff

Planen Sie die dezentrale Erzeugung von Wasserstoff über Elektrolyse mit anschließender Einspeisung des grünen Wasserstoffs in unser Verteilnetz? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Voraussetzung für die Einspeisung in unser Netz ist ein kostenpflichtiges Netzanschlussbegehren mit positivem Ergebnis bezüglich der Netzverträglichkeitsprüfung. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich technischer Mindestanforderungen des produzierten Wasserstoffs und unterstützen im Rahmen der gemeinsamen Projektierung. So stellen wir eine optimale Abstimmung zwischen Erzeugung und Einspeisung des Wasserstoffs sicher. Wir freuen uns darauf, zusammen mit Ihnen Wasserstoffprojekte umzusetzen und dem Ziel des vermehrten Einsatzes klimaneutraler Gase in Bayern einen Schritt näher zu kommen. Packen wir gemeinsam die Energiewende an.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Elke Wanke