Die kommunale Wärmeplanung – 
das Wichtigste auf einen Blick

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) dient als Instrument zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen entsprechenden Wärmeplan vorzulegen. Dieser soll darüber informieren, welche klimaneutrale Heizoption wo besonders gut geeignet ist – betrachtet werden insbesondere infrastrukturelle Gegebenheiten wie vorhandene (Gas-)Leitungen und der Gebäudebestand. Dabei können Kommunen Gebiete wie folgend einteilen:

•        Prüfgebiet

•        Wasserstoffnetzgebiet

•        Wärmenetzgebiet

•        Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung

 

Die Ergebnisse sind grundsätzlich unverbindlich und dienen Ihnen lediglich als Entscheidungshilfe, wie das eigene Heim zukünftig beheizt werden könnte. 

Sie denken darüber nach, Ihre Heizung zu modernisieren oder auszutauschen? Dann gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) - unabhängig davon, was im Wärmeplan steht. Laut GEG ist der Weiterbetrieb des Gaskessels (Bestandsschutz) und die Erneuerung des Gaskessels weiterhin möglich.

Weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie        Kommunale Wärmeplanung in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Die Umrisse einer Stadt, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt wurde.

Einen Überblick zu derzeitigen Wärmeplanungen in unserem Netzgebiet finden Sie hier:

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