Das Gebäudeenergiegesetz –
Bedeutung für Ihren Gasanschluss
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von grünem Wasserstoff und Biomethan in bestehenden Gasnetzen. Unsere Infrastruktur wird so zu einem wichtigen Teil der Wärmewende. Daher gilt: Gasheizungen dürfen auch weiterhin eingebaut und betrieben werden und sind in vielen Fällen eine wirtschaftlich attraktive Lösung. Wir haben für Sie die wesentlichen Vorgaben des GEG zusammengestellt.
In Abhängigkeit vom Einbauzeitpunkt eines Gaskessels sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- 01.01.1991 – 31.12.2023: Bestandsschutz für installierte Kessel – Sie können wie gewohnt weiter mit Gas heizen.
- 01.01.2024 - 30.06.2028: Sie benötigen ab dem 01.01.2029 einen Gasvertrag mit entsprechendem Anteil Biomethan (siehe folgende Grafik „Biomethantreppe“). Sprechen Sie dazu mit Ihrem Erdgaslieferanten.
- Einbau ab dem 30.06.2028: Es gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Während dieser Übergangsfrist ist kein Anteil grüner Gase erforderlich. Danach sind 65% Biomethan oder Wasserstoff vorgeschrieben. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Erdgaslieferanten.