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So erhalten Sie eine Vollzulassung

Um eine Vollzulassung zu erhalten, muss das Installationsunternehmen einige Vorrausetzungen erfüllen.

Die Grundlage ist das Merkblatt „Eintragung von Installationsunternehmen“ der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg und Bayern vom April 2018.

 

Die zur Eintragung erforderlichen Nachweise:

Fachliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft

Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite) mit allen einzutragenden verantwortlichen Fachkräften

Gewerbeanmeldung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Ausgefüllte und abgestempelte Selbstbestätigung

Wir überprüfen stichprobenartig die Gasinstallationen, welche von einem Unternehmen mit Installateureintragung erstellt werden. Hiermit erfüllen wir unsere Verpflichtungen als Netzbetreiber gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1020 bzw. entsprechend § 15 NDAV. Details können Sie in der Richtlinie der Energienetze Bayern Checkliste Installation nachlesen. Hinweis: Die Eintragung bei Energienetze Bayern gilt uneingeschränkt und ohne das Erfordernis weiterer Genehmigungen bis auf Widerruf auch für die Gas-Netzgebiete folgender Netzbetreiber:

 

- Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH

- Erdgasversorgung Westenthanner GmbH u. Co. KG, Schwindegg

- Gas und Wärme GmbH Bad Aibling

- Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG

- Gasversorgung Erding GmbH & Co. KG

- Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG

- Kommunale Energienetze Inn-Salzach GmbH & Co. KG, Mühldorf

- Stadtwerke Landau an der Isar

- Stadtwerke Vilshofen GmbH

- Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG