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So erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung

Installationsunternehmen aus anderen EU-Ländern haben eine EU-Bescheinigung zur grenzüberschreitenden Tätigkeit bei der Handwerkskammer vorzulegen, in deren Zuständigkeitsgebiet sie arbeiten möchten.  

Die zur Eintragung erforderlichen Nachweise:

Firmen- und Kontaktdaten (in der Regel Briefkopf)

EU-Bescheinigung

Nachweis über erfolgreich abgelegte Prüfung zum 100. Std. TRGI Kurs = Gasqualifikationskurs

Der verantwortliche Fachmann muss der deutschen Sprache mächtig sein.

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet ist.

Gemäß § 13 ff der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV / AGB) dürfen Anlagen im Eigentum des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) außer durch den Netzbetreiber (Energienetze Bayern) selber nur durch bei Energienetze Bayern oder einem anderen Netzbetreiber in das Installationsverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen erstellt, erweitert, geändert oder stillgelegt werden.  Für Installationsfirmen aus anderen EU-Ländern werden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt.