So erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung
Installationsunternehmen aus anderen EU-Ländern haben eine EU-Bescheinigung zur grenzüberschreitenden Tätigkeit bei der Handwerkskammer vorzulegen, in deren Zuständigkeitsgebiet sie arbeiten möchten.
Die zur Eintragung erforderlichen Nachweise:
Firmen- und Kontaktdaten (in der Regel Briefkopf)
EU-Bescheinigung
Nachweis über erfolgreich abgelegte Prüfung zum 100. Std. TRGI Kurs = Gasqualifikationskurs
Der verantwortliche Fachmann muss der deutschen Sprache mächtig sein.
Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet ist.