Zum Gesetzesentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, kurz GModG - Bedeutung für Ihren Gasanschluss

Aktuell befindet sich das GModG im Gesetzgebungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass das GModG zum Sommer, spätestens zum Herbst das heutige GEG ablösen wird.

Gegenstand des Entwurfs zum GModG ist die freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Gasgeräte sind weiterhin erlaubt!

Zunächst gilt wie auch schon im GEG: 
Für zwischen dem 01.01.1991 – 31.12.2023 installierte Kessel gilt Bestandsschutz. 
Sie können wie gewohnt weiter mit Gas heizen, bis eine Erneuerung der Heizung ansteht.

Des Weitern soll die 65 % Anforderung entfallen. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber bei Heizungserneuerung die sogenannte Bio-Treppe vor. Dabei hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass bei Erneuerung des Kessels

  • ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent,
  • ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent,
  • ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und
  • ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent

der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan oder grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff erzeugt werden muss.

Neu im GModG (Entwurf) ist, dass die Kombination aus Gasbrennwertgerät und einer rund 6 m2 großen Solaranlage zur Warmwasserbereitung die Bio-Treppe bis 31.12.2034 ersetzen könnte. Verfolgen Sie bitte das Gesetzgebungsverfahren oder rufen Sie uns an, um sich über den aktuellen Stand zu informieren.

Die Gasinfrastruktur bleibt damit ein wichtiger Teil der Wärmewende. Gasheizungen sind in vielen Fällen eine wirtschaftlich attraktive Lösung und haben dazu Anwendungsvorteile. 

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