Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG –
Was jetzt beim Einbau von Gasheizungen gilt
Das aktuelle Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gibt vor, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt. Dies kann durch den Einsatz von Biomethan oder anderen klimaneutralen Gasen erfolgen.
Damit wird die vorhandene Infrastruktur auch künftig eine wichtige Rolle für eine sichere und bezahlbare Wärmeversorgung spielen. Gasheizungen haben dazu in vielen Fällen auch Anwendungsvorteile.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die bisherige Verpflichtung zum Einsatz von 65% erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen aufgehoben. Hauseigentümer können frei entscheiden, welche Heiztechnik am besten zu ihrem Gebäude passt.
Es gilt weiterhin Bestandsschutz bei Einbau eines Kessels zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2023. Das bedeutet, dass Objekteigentümer wie gewohnt weiter mit Gas heizen können und nichts unternehmen müssen, wenn der Kessel im genannten Zeitraum eingebaut wurde.
Sobald der bisherige Heizkessel erneuert werden muss, ist die Biotreppe zu beachten.
Abhängig vom Erneuerungszeitpunkt des Heizkessels sind dann entsprechende Anteile an Biomethan oder klimaneutralen Gasen mit dem Energieliefervertrag zu beziehen.
Vorgesehen sind folgende Anteile:
Ab 2029: mindestens 10%
Ab 2030: mindestens 15%
Ab 2035: mindestens 30%
Ab 2040: mindestens 60% erneuerbare bzw. klimaneutrale Gase.
Auch Hybridlösungen, also die Kombination von Brennwertgerät mit alternativem Energieerzeuger, sind weiter möglich. Der Gesetzgeber sieht zwei Möglichkeiten vor:
- Gasbrennwertgerät und Wärmepumpe. Mit einem solchen Kombigerät entfällt die Biotreppe dauerhaft.
- Gasbrennwertgerät zusammen mit einer rund 4,8-6,0 m2 großen Solaranlage zur Warmwasserbereitung, abhängig von der Nutzfläche des Gebäudes.
Diese Kombination ersetzt die Biotreppe bis zum 31.12.2034. Das bedeutet, dass Objekteigentümer mit dieser Anlagenkombination erst zum 01.01.2035 mit dem Bezug von Biomethan oder anderen klimaneutralen Gasen „einsteigen“ müssen.
Die konkrete Anlagenkonfiguration können Sie anhand der konkreten Gegebenheiten ihres Gebäudes mit ihrem Installateur abstimmen.


