Entgelte

Mit Beginn der Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 begann für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen ein neues Regulierungsverfahren. Grundlage für die Kalkulation der Netzentgelte ist seitdem eine von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze nach der Anreizregulierungsverordnung. In der Anreizregulierung werden die Netzentgelte jährlich jeweils zum 1. Januar angepasst.

Unsere Netzentgelte veröffentlichen wir in zwei Varianten.

Das Preisblatt exklusive vorgelagerter Netzentgelte umfasst nur die Entgelte für die Nutzung des Netzes der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG.

Das Preisblatt inklusive vorgelagerter Netzentgelte umfasst demgegenüber die Entgelte für die Nutzung aller Netze für den Transport des Gases vom virtuellen Handelspunkt des Marktgebiets NetConnect Germany bis zum Ausspeisepunkt im Netz der Energienetze Bayern.

Die zu zahlenden Netzentgelte können Sie mit Hilfe unseres Netzentgeltrechners einfach und schnell selbst berechnen.