
Richtlinie für den Anschluss anderer Netze
NDAV und ergänzende Bestimmungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ist gemäß § 19 EnWG verpflichtet technische Mindestanforderungen für Auslegung und Betrieb von Netzanschlüssen festzulegen. Darunter werden Ausspeiseanlagen bei Netzanschlusskunden, dezentrale Einspeiseanlagen (z. B. Biogas) sowie Anlagen an Netzkopplungspunkten verstanden.
Die technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die gesetzlichen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 2000, eingehalten werden.
Ergänzend sind folgende weitere Mindestanforderungen zu beachten: