
Die Bundesnetzagentur hat am 09.09.2010 die Beschlüsse BK6-09-034 und BK7-09-001 zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich Messwesen veröffentlicht. Die Umsetzung der Verträge und Geschäftsprozesse erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Fristen und Vorgaben. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Josef Hartl
Telefon: 089 68003-716
Josef.Hartl(at)energienetze-bayern.de
Mit entsprechender Änderung des § 21b EnWG und dem Erlass der Messzugangsverordnung vom 17.10.2008 (MessZV) ist die Liberalisierung des Messwesen vollzogen worden. In diesem Bereich sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen die erforderlichen Bedingungen und Verträge für die Messung und den Messstellenbetrieb im Netz der Energienetze Bayern hinterlegt.