
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Energieversorgungs-unternehmen Grundversorger in einem Netzgebiet, in dem es die meisten Haushaltskunden beliefert. In den Städten und Gemeinden im Netzgebiet der Energienetze Bayern, der Netzgesellschaft der ESB, beliefert die ESB die Mehrzahl der Erdgaskunden und ist damit Grundversorger. Der Grundversorger ist nach dem EnWG verpflichtet, allen Kunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung eine Erdgasversorgung anzubieten.
Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 wird daher für die Konzessionsgebiete im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG die Energie Südbayern GmbH (ESB) als Grundversorger festgestellt.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 entnehmen sie den jeweiligen Grundversorger in den Konzessionsgebieten der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG dieser Liste.
Mehr Informationen zu der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.