
Verwaltung
Lydia Riedinger
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Technik
Georg Maatsch
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Energienetze Bayern
GmbH & Co. KG
Frankenthaler Straße 2
81539 München
Richtlinie für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vom 03.02.1958 in der Fassung vom 01. November 2021
Merkblatt der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg und Bayern „Eintragung von Installationsunternehmen" vom April 2018 (LIA-Merkblatt)
Übersicht erforderlicher Nachweise für die Eintragung in das Installateurverzeichnis (LIA-Merkblatt Anlage 1)
Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis (LIA-Merkblatt Anlage 2)
Selbstbestätigung zu vorhandenen Werkzeugen, Arbeitsmitteln und Prüfgeräten sowie einschlägigen Vorschriften (LIA-Merkblatt Anlage 4b)
Grundsätzlich kann jedes Installationsunternehmen, das die fachliche Befähigung im Gasfach nachweist und im Netzgebiet der Energienetze Bayern ansässig ist, in das Installateurverzeichnis eingetragen werden.
Die Vertragsinstallationsunternehmen müssen dabei einige Voraussetzungen erfüllen. Grundlage ist die "Richtlinie für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen" vom 03.02.1958 in der Fassung vom 01.04.2019.
Die Umsetzung ist im Merkblatt der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg und Bayern „Eintragung von Installationsunternehmen" vom April 2018 geregelt (im weiteren LIA-Merkblatt genannt).
Die zur Eintragung erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte der Anlage 1 des LIA-Merkblattes.
Es sind i. d. R. folgende:
Hinweis:
Die Gas-Installateurverträge mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG gelten uneingeschränkt und ohne das Erfordernis weiterer Genehmigungen bis auf Widerruf auch für die Gas-Netzgebiete folgender Netzbetreiber: