Anforderungen und Formulare für Gasinstallationen

Gemäß § 13 ff der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV / AGB) dürfen Anlagen im Eigentum des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) außer durch den Netzbetreiber (Energienetze Bayern GmbH & Co. KG) selber nur durch bei Energienetze Bayern GmbH & Co. KG oder einem anderen Netzbetreiber in das Installationsverzeichnis eingetragene Installationsunternehmen erstellt, erweitert, geändert oder stillgelegt werden.  Für Installationsfirmen aus anderen EU-Ländern werden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese Arbeiten sind Energienetze Bayern GmbH & Co. KG mit einer Installationsanmeldung anzuzeigen. Den genauen Ablauf können Sie in der Richtlinie "Zusammenarbeit zwischen den Marktpartnern, dem Betriebsführer und der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG" nachlesen. Bitte beachten Sie auch die Technischen Informationen für Installationsunternehmen des VBEW (Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V.).

Bei Wartungsfirmen nach DVGW-Arbeitsblatt G 676 ist der Eintrag in ein Installateurverzeichnis nicht erforderlich. Hier genügt, dass die Firma im allgemein zugänglichen Verzeichnis des DVGW-Cert veröffentlicht ist.

Zur Ermittlung der benötigten Nennwärmebelastungen bzw. der Einzelanschlusswerte geben wir die örtlich unterschiedlichen Betriebsheizwerte bekannt.

In Abhängigkeit von der Gesamt-Nennbelastung müssen unterschiedliche Regler-Zähler-Verbindungen vorgesehen werden, die ggf. auch in Anschlusskästen einzubauen sind.

Ansonsten ist die aktuelle TRGI von 2018 einzuhalten.

Weitere Informationen auch zur Bestellung finden Sie unter: www.trgi.de

Der DVGW und der FVSHK Bayern bieten Tagesschulungen zur TRGI 2018 an. Weitere Hinweise finden Sie hier.


Wir weisen darauf hin, dass wir in Stichproben die von VIU erstellten Gasinstallationen überprüfen. Hiermit erfüllen wir unsere Verpflichtungen als Netzbetreiber zur Überprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen und Beurteilung der Gasinstallation vor und/oder nach der Inbetriebsetzung/-nahme gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 1020 bzw. entsprechend § 15 NDAV. Details können Sie in der Richtlinie der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG "Checkliste Installation" nachlesen.