Netzzugang und Verträge

Energienetze Bayern GmbH bietet den Zugang zu ihrem Gasversorgungsnetz als Vertragspartner der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" gemäß den dort festgelegten Regeln an.
 
Transportkunden müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.

Unsere Marktpartner: Die Transportkunden

Transportkunden müssen mit der Energienetze Bayern GmbH für die Ausspeisung aus dem Netz der Energienetze Bayern  einen  Lieferantenrahmenvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen abschließen.
Hier geht es zum Antrag auf einen Lieferantenrahmenvertrag.

Für Transportanfragen verwenden Sie bitte das Formular aus dem Download-Bereich.