
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Energieversorgungs-unternehmen Grundversorger in einem Netzgebiet, in dem es die meisten Haushaltskunden beliefert. In den Städten und Gemeinden im Netzgebiet der Energienetze Bayern, der Netzgesellschaft der ESB, beliefert die ESB die Mehrzahl der Erdgaskunden und ist damit Grundversorger. Der Grundversorger ist nach dem EnWG verpflichtet, allen Kunden im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung eine Erdgasversorgung anzubieten.
Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2012 wird daher im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH die Energie Südbayern GmbH (ESB) als Grundversorger festgestellt.
Mehr Informationen zu der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.