Erdgas-Grundversorgung

Nach §36 (2) EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2012 wird daher im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH die Energie Südbayern GmbH (ESB) als Grundversorger festgestellt.

Mehr Informationen zu der Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier.