Anerkennung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers

Grundsätzlich kann jedes Installationsunternehmen, das bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen ist, Gasinstallationen im Netzgebiet der Energienetze Bayern GmbH durchführen, wenn es seine Eintragung nachweist. Selbstverständlich gilt dies nur, solange die nachgewiesene Eintragung gültig ist. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die geänderten Nachweise erneut eingereicht werden. 

Folgende Unterlagen müssen Sie zur Prüfung bei Energienetze Bayern GmbH einreichen:

  • Firmenangaben: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, Internetadresse, Steuernummer (in der Regel Briefkopf)
  • Gültiger Nachweis über Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber. Dieser Nachweis muss die Firmenangaben, den verantwortlichen Fachmann/-frau und eine zeitliche Gültigkeit beinhalten.